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AGB | Lieferbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transportmittel und Mietgegenständen vor.

Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Essen. Gerichtsstand ist auch bei Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren Essen. Gehört der Kunde nicht zu dem in §24 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemein gesetzlichen Bestimmungen. 35 19.05.2017

Fälligkeit
Bei Vollkaufleuten tritt Verzug ohne Mahnung ein. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, neben dem sonstigen Verzugsschaden Verzugszinsen bis zu 10% p.a. zu erheben.

Gefahrtragung und Transportkosten
Versenden wir die Ware oder den Mietgegenstand zu einem anderen Ort als unseren Firmensitz, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur oder Frachtführer übergeben haben. Erfolgt die Versendung mit eigenem Fahrzeug durch unser Personal, ist die Übergabe an den Kunden der Gefahrenübergang. Der Kunde trägt die Transportkosten. Verbrauch und Fehlmengen werden an unseren Firmensitz in Essen gezählt und festgestellt.

Lieferbedingungen
Wir liefern unsere Buffets und Fingerfood ab 20 bis 2000 Personen. Beachten Sie bitte, dass wir Ihre Bestellung in der Regel 14 Werktage im Voraus benötigen, um unsere ausgezeichnete Qualität gewährleisten zu können. Für beschädigtes Geschirr berechnen wir den Wiederbeschaffungswert. An Sonn- und Feiertagen erheben wir keinen Preisaufschlag. Wir liefern ab einem Auftragswert von 90,00 € zzgl. MwSt. Innerhalb des Stadtgebietes von Essen berechnen wir eine Fahrtkostenpauschale von 5,50 € zzgl. MwSt., außerhalb des Stadtgebietes berechnen wir eine Fahrtkostenpauschale von 26,00 € zzgl. MwSt.

Mängel
Weist der von uns gelieferte Mietgegenstand einen Mangel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich nach der Übergabe an ihn oder seinen Bevollmächtigten zu rügen. Unterlässt er diese Rüge, so gilt der Mietgegenstand als genehmigt.

Mindestbestellwert
Die Anlieferungskosten richten sich nach Aufwand und Lieferort und sind individuell bei der Auftragsannahme zu erfragen.

Preise - Zahlungen - Inkasso
Die Rechnung ist sofort nach Erhalt innerhalb von 14 Werktagen ohne Skontoabzug per Überweisung zu begleichen.
Wir sind zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgeld zugrundeliegenden Materialkosten oder Personalkosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate verstrichen sind.

Unsere Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

Schadensersatzpflicht
Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn uns oder einem leitenden Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens zur Last gelegt werden kann, Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Termine
Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten zu.

Transportgeräte
Der Kunde ist verpflichtet. Transportgeräte für Speisen pfleglich zu behandeln; er hat diese auf seine Gefahr und Kosten ans uns zurückzugeben, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

Vertragszweck
Soweit dem Kunden Gegenstände leihweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und an dem vertraglich vorgesehenem Ort benutzen.

Vorrang
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart worden sind.

Essen, im April 2017